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Das Copyright für eigene Texte und Bilder liegt bei Theatergruppe Hausen e.V. Die Seiten unseres Portals sowie die darin enthaltenen Bilder genießen urheberrechtlichen Schutz gem. § 72 Urheberrechtsgesetz.Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Kopieren oder Nachahmung sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Theatergruppe Hausen e.V. statthaft.
Erklärung zur Barrierefreiheit dieses Informationsangebotes auf der Website
Theatergruppe-Hausen e.V.
Textgliederung:
Hier: Nichtanwendbarkeit der Verpflichtung zur Umsetzung
- Erklärung zur Nichtanwendbarkeit des BFSG auf die Homepage www.theatergruppe-hausen.de:
- Stand der Arbeiten und der Vereinbarkeit mit den entsprechend angewendeten Anforderungen
- Angaben zum Websitebetreiber, mit der Möglichkeit einer Fragestellung, Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
- Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
- Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
- Text:
Hier: Nichtanwendbarkeit der Verpflichtung zur Umsetzung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet vor allem den gesamten öffentlichen und staatlichen Bereich sowie Unternehmen und auch Privatpersonen, die Dienstleistungen und Waren anbieten, zu Kaufverträgen anregen und vermitteln, den Zugang und die Inhalte des Angebots, die Informationen über die Produkte und die Dienstleistungen für jedermann barrierefrei zu gestalten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu garantieren und zu fördern. Die genaue Ausrichtung des Zwecks der gesetzlichen Bestimmung, mit der die Europäische Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) in deutsches Bundesrecht umgesetzt wird, lässt sich im Gesetzestext vom 16. Juli 2021, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2021 I auf den Seiten 2970 nachlesen.
So sehr eine weitgehende Barrierefreiheit in möglichst allen Bereichen im Sinne einer Förderung der Chancengleichheit und des Schutzes von Menschen mit Behinderungen zu begrüßen und auch weiterhin zu fordern ist, hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung in nationales Recht mit dem BFSG einige Fallgruppen von einer Verpflichtung ausgenommen. Der Gesetzgeber hat sich damit um eine Neuregelung mit Augenmaß bemüht und gesehen, welch hoher Aufwand zum Teil für die Überarbeitungen und Neufassungen notwendig ist, der von wirtschaftlich kleineren Anbietern mit zum Teil kaum kommerziellen Interessen kaum zu leisten ist.
Erklärung zur Nichtanwendbarkeit des BFSG auf die Homepage www.theatergruppe-hausen.de:
Ausgenommen von der Anwendbarkeit des BFSG sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro. Als Theatergruppen Verein greifen diese Ausnahmen für uns. Wir haben keine Beschäftigten und unser Jahresumsatz liegt weit unter der 2 Millionen Euro-Grenze des BFSG. Auch bieten wir über die Website keine Waren im Direktvertrieb an, die andere Gründe einer Anwendbarkeit des Gesetzes rechtfertigen könnten. Auf der Homepage kann nichts erworben oder veräußert werden.
Die Erklärung, dass die Website ausschließlich zu Informationszwecken dienen soll und keine Dienstleistungen und Waren angeboten werden, soll jedoch auch künftig die vereinzelte persönliche Möglichkeit einer Kontaktaufnahme von Lesern zum Verein möglich sein. Vielmehr soll über die Gestaltung der Homepage der Austausch zwischen dem Verein und seinen Interessenten/innen gefördert werden.
Auch wenn die Website der theatergruppe-hausen.de nicht in den engeren Anwendungsbereich des BFSG fällt, legt doch der Sinn und Zweck des Betriebs dieses Websiteangebots nahe, auch für diese Website eine möglichst weitgehende Umsetzung der gesetzlichen Erfordernisse des BFSG anzustreben.
Das Informationsangebot richtet sich an Theater interessierte allgemein.
Das bisherige umfangreiche Informationsangebot mit vielen Fotos, Links, unterschiedlichen Schrifttypen, teilweise einer künstlerischen Gestaltung der alten Website, ließ sich mit der Absicht einer raschen barrierefreieren Gestaltung nicht in Einklang bringen. Die Umsetzung möglichst vieler Erfordernisse des BFSG, machte einen Verzicht auf wesentliche Bestandteile der alten Website und eine „Baustellenschließung“ bis auf weiteres unverzichtbar. Ein Informationsangebot wie früher wird es nach Entfernen des „Baustellenschildes“ nicht mehr geben. Aber dann wieder ein Mehr an Informationen, mit einer immer mehr verbesserten Zugänglichkeit .
Die neue Website wird mit der Umsetzung der Barrierefreiheit zum langfristigen Erfolg der Online-Präsenz beitragen.
Stand der Arbeiten und der Vereinbarkeit mit den entsprechend angewendeten Anforderungen:
Die oben genannte Website ist derzeit erst teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne Bilder verfügen über Alternativtexte, die vorrangig suchmaschinenoptimiert und nicht speziell auf Barrierefreiheit abgestimmt sind oder es fehlen erläuternde Texte zum dargestellten Bildmaterial in der gebotenen Form noch – sie werden nachgearbeitet im Zuge der Neuerstellung der Homepage, es wird gebeten, das „Baustellenschild“ zu beachten.
- Kontrastverhältnisse entsprechen nicht auf allen Elementen den Anforderungen der WCAG 2.1 AA
- Es gibt noch vereinzelte Verlinkungen, die nicht ganz den Vorgaben des BFSG entsprechen – sie werden in der Neufassung der Homepage gänzlich entfernt, wurden in der vorliegenden Fassung hinsichtlich Unschädlichkeit und Inforationsgehalt geprüft und für unschädlich befunden.
- Nicht alle Textgliederungen entsprechen den Vorgaben des BFSG
- PDF-Dokumente oder eingebundene Videos/Bildläufe sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet
Diese Einschränkungen betreffen insbesondere technische Fremdinhalte und bestehende Inhalte aus früheren Projektphasen.
Wir bemühen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten (sind auf technische Hilfestellungen angewiesen) mit der Neuauflage unserer Homepage in den nächsten Monaten um eine kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit und eine umfassende Umsetzung des BFSG.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf kann sich jeder auch direkt an uns wenden:
Angaben zum Websitebetreiber, mit der Möglichkeit einer Fragestellung, Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Anton Stadtrecher (1. Vorstand) über E-Mail-Adresse
info@
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch: 01708738962
Bestehende Barrieren werden im Rahmen zukünftiger technischer oder inhaltlicher Überarbeitungen schrittweise reduziert.
Eine vollständige Umsetzung ist abhängig von den eingesetzten Systemen, technischen Möglichkeiten und personellen Kapazitäten.
Wir überprüfen unsere Website regelmäßig und nehmen Anpassungen kontinuierlich vor.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.07.2025Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.